Ab dem Austellungsdatum ist ein Rezept für Kassenpatienten genau 28 Tage gültig, es sei denn der dringende Behandlungsbedarf ist auf der Heilmittelverordnung gekennzeichnet und reduziert die Gültigkeit auf 14 Tage. Verordnungen, die über die Berufsgenossenschaften abgerechnet werden unterliegen anderen Regelungen. Ebenso sind Heilmittelverordnungen des Entlassmanagments gesondert zu behandeln. Hierzu erfragen Sie bitte die Gültigkeiten bei Ihrem Arzt oder auch in unserer Praxis vor dem Behandlungsbeginn.
Zur Abrechnung mit den Krankenkassen, gesetzlich wie privat, wird ein Rezept für Physiotherapie vom Arzt benötigt. Auf Selbstzahlerbasis können auch Termine ohne Rezept gebucht werden.
Physiotherapie ist eine Form der medizinischen Behandlung, die mit gezielten Übungen, manuellen Techniken und physikalischen Maßnahmen darauf abzielt, Schmerzen zu lindern, Beweglichkeit zu verbessern und die Funktionsfähigkeit des Körpers wieder herzustellen. Sie unterstützt bei der Rehabilitation nach Verletzungen, Oerationen oder chronischen Beschwerden.
Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen in Deutschland ausschließlich ÄrztInnen oder HeilpraktikerInnen Osteopathie anwenden, da Osteopathie unter die Heilkunde fällt. PhysiotherapeutInnen ohne die Zusatzqualifikation HeilpraktikerIn dürfen nicht osteopathisch behandeln.
Eine osteopathische Behandlung ist sinnvoll, falls wiederkehrende Beschwerden auftreten, die bereits von ÄrztInnen geprüft wurden, jedoch keine Besserung eintritt und eine ernsthafte Erkrankung ausgeschlossen ist. Leider ist es von Rechtswegen untersagt, Behandlungsbeispiele aufzuzeigen. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihren Beschwerden haben, nutzen Sie gerne das Kontaktformular. Ein Besuch bei OsteopathInnen kann auch als vorbeugende Maßnahme getroffen werden, damit sich gesundheitliche Einschränkungen nicht verschlimmern oder erst gar nicht entstehen.
Von akuten Schmerzen über postoperative Rehabilitation bis hin zu chronischen Beschwerden – wir behandeln ein breites Spektrum an muskuloskelettalen Problemen, z. B. Rücken-, Schulter-, Knie- und Gelenkbeschwerden.
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten, je nach Therapieform und Zielsetzung.